21. März 2019 / Lokalnachrichten aus Bielefeld

Taxifahren in Bielefeld wird teurer

Bielefeld App hat die Fakten für Euch

Das Amt für Verkehr weist darauf hin, dass zum 01.04.2019 die Preise für Taxifahrten in Bielefeld angehoben werden. Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 die neuen Beförderungsentgelte beschlossen.
Bei Überschreiten der 1,5 Kilometer sieht der Tagtarif eine Erhöhung des Fahrpreises um 0,15 Euro je Kilometer und der Nachttarif eine Erhöhung des Fahrpreises um 0,20 Euro je Kilometer vor.

Die im Grundpreis enthaltende Wartezeit beträgt werktags (Montag bis Samstag 6 bis 22 Uhr) 331,54 Sekunden, in der übrigen Zeit 354,64 Sekunden. 
Die Umstellung der Fahrpreisanzeiger in den Taxen auf den neuen Tarif erfolgt im Zeitraum vom 01.04 – 30.04.2019.
Für die bargeldlose Zahlung des Fahrpreises kann jetzt kein Zuschlag mehr erhoben werden. 

Wichtigste Daten des Bielefelder Taxentarifs

  • Grundpreis:
    an Werktagen 6 - 22 Uhr: 6,10 Euro
    in der übrigen Zeit und Sonn- und Feiertage: 6,40 Euro
  • Im Grundpreis enthalten:
    Fahrtstrecke bis zu 1,5 km, innerhalb dieser 1,5 km insgesamt 331,54 Sekunden (Werktage 6 – 22 Uhr) bzw. 354,64 Sekunden (übrige Zeit) Wartezeit
  • Preise bei Überschreiten der enthaltenen 1,5 Kilometer pro km:
    an Werktagen 6 - 22 Uhr: 2,15 Euro
    in der übrigen Zeit und Sonn- und Feiertage: 2,30 Euro
  • Wartezeiten (z.B. rote Ampel, Stau):
    Bei Überschreiten der im Grundpreis enthaltenen 1,5 km oder wenn innerhalb der 1,5 km die o.g. Wartezeit überschritten wird, erhöht sich der Betrag auf dem Taxameter alle 10,28 Sek. um 0,10 Euro (35,00 Euro je Stunde).
  • Zuschläge:
    - Hund: 0,50 Euro
    - Inanspruchnahme Großraumtaxi mit mehr als vier Fahrgästen oder Kombitaxi: 5,00 Euro
    - Fahrgast im Rollstuhl sitzend: 7,50 Euro

Ihre Rechte als Fahrgast

  • Freie Taxenwahl - Sie müssen am Taxenstandplatz nicht das erste der dort aufgereihten Fahrzeuge nehmen. Sie können sich aussuchen, mit welchem Taxi Sie fahren möchten.
  • Tarifpflicht - besteht im Pflichtfahrgebiet (Stadt Bielefeld, Kreise Herford, Gütersloh und Lippe). Der Fahrer ist an den Tarif gebunden, Preisabsprachen und Fahrten zu Pauschalpreisen sind nicht zulässig. 
  • Einschalten Taxameter - darf erst nach dem Einsteigen erfolgen. Ausnahme: das Taxi wurde bestellt, dann darf das Taxameter eingeschaltet werden, wenn der Fahrgast über das Eintreffen informiert wurde.
  • Beförderungspflicht - besteht, wenn die Abfahrstelle im Stadtgebiet Bielefeld liegt. Der Fahrer darf die Fahrt, unabhängig von der Länge der gewünschten Fahrstrecke, nicht ablehnen.
  • Quittung - muss auf Wunsch vom Fahrer ausgestellt werden. Neben dem Fahrpreis müssen evtl. Zuschläge, Datum, Fahrstrecke und Ordnungsnummer des Taxis genannt sein.
  • Ein- und Aussteigen / Gepäck - der Fahrer muss Ihnen, soweit erforderlich, beim Ein- und Aussteigen sowie beim Ein- und Ausladen des Gepäcks behilflich sein.

Hinweis: Der Fahrer kann vom Fahrgast einen oder mehrere Vorschüsse bis zur Höhe des voraussichtlichen Beförderungsentgelts gegen Quittung verlangen und die Beförderung von der Zahlung abhängig machen (§ 7 Taxentarifordnung).

Beschwerden über eine nicht ordnungsgemäß durchgeführte Taxifahrt sind an die Stadt Bielefeld, Straßenverkehrsbehörde, August-Bebel-Str. 92, 33602 Bielefeld, zu richten. Der Sachverhalt ist mit Angabe von Datum, Uhrzeit, Ort / Fahrstrecke und Ordnungsnummer zu schildern, evtl. Zeugen sollten benannt werden (Tipp: Quittung ausstellen lassen!). Der Beschwerde kann nur nachgegangen werden, wenn die Anzeige schriftlich erfolgt. Anonyme Beschwerden oder Anzeigen werden nicht weiterverfolgt, da Sie eventuell als Zeuge / Zeugin aussagen müssen.

Weitere Informationen können Sie dem Gesamttext der Taxentarif- und Taxenordnung entnehmen. 

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