22. November 2022 / Allgemeines

Soforthilfe für Gas und Wärme in Kraft getreten

Kunden sollen im Dezember nicht für Gas und Fernwärme überweisen

Um Haushalte und kleinere Gewerbebetriebe kurzfristig zu entlasten, hat die Bundesregierung mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz die sogenannte Soforthilfe beschlossen. Die Soforthilfe soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiepreise im Jahr 2022 schaffen und die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse im kommenden Frühjahr überbrücken. Da die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben sehr aufwendig ist, können bis auf weiteres die Abschläge für Gas und Wärme bei den Stadtwerken Bielefeld nicht angepasst werden.

Soforthilfe für Gaskunden

Das Gesetz sieht vor, dass bei allen Gaskundinnen- und Kunden im ersten Schritt der Abschlag im Dezember als vorläufige Leistung vom Bund übernommen wird. Wenn die Abschläge per Einzugsermächtigung bisher abgebucht werden, müssen die Kundinnen und Kunden nichts tun. Eine Abbuchung des Gas-Abschlages im Dezember erfolgt nicht. Nur wer die Abschlagszahlungen per Dauerauftrag oder Überweisung ausgleicht, stoppt bitte die Zahlung für Dezember. Dennoch gezahlte Abschläge werden nicht zurücküberwiesen, sondern mit der Jahresabrechnung verrechnet. Im zweiten Schritt wird der tatsächliche Entlastungsbetrag ermittelt und die Differenz spätestens in der nächsten Jahresendabrechnung ausgeglichen. Beim Gas entspricht der Entlastungsbetrag einem Zwölftel des im September 2022 von den Stadtwerken prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Soforthilfe für Wärmekunden

Für Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Bielefeld ermittelt sich die Soforthilfe Wärme jeweils aus dem monatlichen Durchschnitt der Abschläge multipliziert mit 1,2. Grundlage ist die Summe der Abschlagszahlungen, die der Kunde für seinen Wärmebezug im letzten Abrechnungszeitraum zu zahlen verpflichtet war, geteilt durch die Anzahl der auf diesen Abrechnungszeitraum entfallenden Monate (in der Regel zwölf Monate). In Bielefeld betrifft das überwiegend den Bereich Fernwärme. Die staatliche Soforthilfe gilt bis zum 31. Dezember 2022. Auch größere Gas- und Wärmekunden
können von Entlastungen profitieren.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kundenzentren der Stadtwerke Bielefeld sind aktuell stark ausgelastet. Der Beratungsbedarf hinsichtlich sämtlicher Fragen zur Energiekrise und diverser politischer Beschlüsse ist sehr hoch. Das führt dazu, dass insbesondere an der Service-Hotline immer wieder Wartezeiten entstehen. Bei Fragen zur Soforthilfe sowie zur Preisbremse für 2023 verweisen die Stadtwerke daher auf die Webseite
www.stadtwerke-bielefeld.de/informationen-zur-aktuellenlage.html.

Dort können alle bereits bekannten Antworten zur Soforthilfe und zur Energiekrise nachgelesen werden. Für individuelle Fragen steht der Kundenservice der Stadtwerke Bielefeld per Mail an meineEnergiefragen(at)stadtwerke-bielefeld.de bereit. In der E-Mail kann auch eine Rückrufbitte
unter Angabe einer Telefonnummer enthalten sein.

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