8. September 2022 / Allgemeines

Kosten für Betreuung und Energiekrise

Ministerium erlaubt auch hier isolierten Haushalt

Auf dem Schreibtisch von Oberbürgermeister Pit Clausen landete heute (5. September) ein Schreiben der nordrhein-westfälischen Kommunalministerin Ina Scharrenbach. Der Inhalt: Die Kommunen im Land dürfen auch die Ausgaben und geringeren Erträge, die durch die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge aus der Ukraine sowie durch die Energiekrise entstehen, isoliert und damit getrennt vom normalen Haushalt verbuchen und zwar für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025. Daneben dürfen in diesem Zeitraum auch die Lasten der Corona-Pandemie weiterhin isoliert werden, das allein macht etwa 50 Millionen Euro für das Jahr 2023 aus. Die Kosten für die Energiekrise werden im kommenden Jahr voraussichtlich noch höher sein. 

„Das ist aus unserer Sicht eine praktikable Zwischenlösung. Ohne dieses Instrument wäre die Belastung für den Haushalt 2023 so hoch, dass die Stadt Bielefeld in die Haushaltssicherung gehen müsste. Wir wären dann nicht mehr handlungsfähig und könnten auch nicht mehr vor Ort bei der Bewältigung der Krisen unterstützen“, sagt Pit Clausen. Doch die Regelung könne nur eine Zwischenlösung sein. „Damit verschieben wir nämlich die Schulden auf die kommenden Generationen und das ist definitiv nicht nachhaltig“, so Clausen. Erforderlich sei eine strukturelle Neuordnung der Finanzen im Verhältnis zwischen Bund, Land und der kommunalen Ebene. 

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