29. Dezember 2017 / Lokalnachrichten aus Bielefeld

Zum Jahreswechsel: Sparrenburg und Boulevard „böllerfreie Zonen“

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Zum Jahreswechsel: Sparrenburg und Boulevard „böllerfreie Zonen“

Der traditionell beliebte Bereich der Promenade und der Sparrenburg wird wohl auch dieses Jahr wieder für viele Bielefelder Treffpunkt sein, um den Jahreswechsel zu begehen. Es wird davon ausgegangen, dass mehrere tausend Besucher von dort über die Stadt schauen möchten, um das Silvesterfeuerwerk zu genießen.

Weil ein teilweise rücksichtsloser Umgang mit Feuerwerkskörpern in früheren Jahren zu Sorge um die Sicherheit der Feiernden geführt hatte, erklärten Stadt und Polizei den engeren Bereich der Sparrenburg für die Silvesternacht in den letzten Jahren zur „böllerfreien Zone“. Das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Burggelände wurde untersagt. Entsprechende Zugangskontrollen wurden durchgeführt.

Aufgrund der guten Erfahrungen wird dieses Konzept auch für den bevorstehenden Jahreswechsel wieder umgesetzt. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei nicht um eine organisierte Veranstaltung handelt.

Ab etwa 20 Uhr wird der Zugang zum Bielefelder Wahrzeichen am Silvesterabend kontrolliert. Nur Personen ohne Feuerwerkskörper dürfen das Gelände betreten. Mit dieser Zugangsbeschränkung übt die Stadt Bielefeld ihr Hausrecht aus, das sie gegebenenfalls auch durch angemessene Maßnahmen durchsetzen kann. Ordnungsamt und Polizei sowie Mitarbeiter eines privaten Sicherheitsdienstes werden auf dem Burggelände präsent sein. Die Maßnahme dient ausschließlich der Vorbeugung. Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sollen verhindert werden. Darüber hinaus sollen die archäologischen Ausgrabungen geschützt werden.

Stadt und Polizei weisen im Vorfeld auf die veränderten Nutzungsbedingungen für das Gelände der Burg- und Festungsanlage für die Silvesternacht hin. Zum Jahreswechsel werden entsprechende Plakate an den Zugängen zu Burg und Promenade auf die „böllerfreie Zone“ aufmerksam machen. Auch unmittelbar an der Brücke, dem Zugang zum Burggelände, werden entsprechende Hinweise aufgestellt. Damit können sich Besucher auf die Kontrollen einstellen. Neben den Zugangsregelungen für das Burggelände werden, wie in den vergangenen Jahren, ausgewählte Straßen zur Burg gesperrt.

Weil sich auch auf dem Boulevard das unkontrollierte Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel als besonders gefährlich erwiesen hat, wird es dort in diesem Jahr ebenfalls wieder untersagt. Das Böllerverbot gilt in der Silvesternacht von 22 bis 2 Uhr für den Boulevard einschließlich Ostwestfalenplatz und Europaplatz, sowie für die Fläche hinter den nordwestlichen Gebäudekomplexen, begrenzt durch den Ostwestfalendamm und die Joseph-Massolle-Straße.

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