25. August 2021 / Partner News

Private Krankenversicherungen müssen Beitragserhöhungen zurückzahlen!

Rechtsanwalt und Rechtsanwaltskanzlei · Beratungsagentur Gunkel Kunzenbacher & Partner

Knapp 9 Millionen Menschen in Deutschland sind privat krankenversichert.

Die Private Krankenversicherung bietet einige Vorteile gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung ist jedoch im Schnitt deutlich teurer.

Private Krankenversicherungen erhöhen zudem in regelmäßigen Abständen die Beiträge.

Aktuelle Urteile gegen AXA, Barmenia, DKV und weitere Versicherer zeigen jedoch, dass diese Erhöhungen rechtswidrig sind.

Privatversicherte haben Anspruch auf Rückerstattung dieser Erhöhungsbeiträge für die letzten 10 Jahre!

Aus den folgenden Gründen ist eine Beitragserhöhung unwirksam.

  • Fehlende oder unzureichende Begründung:
    Gem. § 203 Abs. 5 VVG muss der Versicherer die Beitragserhöhung in entsprechender Art und Weise begründen.
  • Zu niedrige Kalkulation:
    Gem. § 155 Abs. 3 VAG ist eine Beitragserhöhung aufgrund zu niedriger Anfangskalkulation unwirksam.
  • Schwellenwerte:
    Gem. §§ 203 Abs. 2 VVG, 155 Abs. 3 VAG dürfen die Versicherer die Beiträge nur erhöhen wenn bestimmte Schwellenwerte überschritten werden. Andernfalls sind auch diese Erhöhungen unwirksam.

Dies wurde von den nachfolgenden Gerichtsurteilen bereits bestätigt:

  • OLG Köln, Urteil vom 28.01.2020, Az. 9 U 138/19 | (3.500,00 EUR)
  • OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020, Az. 9 U 237/19 | (9.500,00 EUR)
  • OLG Köln, Urteil vom 22.09.2020, Az. 9 U 130/19 | (2.850,00 EUR)
  • OLG München, Beschluss vom 06.03.2019, Az. 25 U 1969/18
  • OLG Stuttgart, Beschluss vom 06.06.2019, Az. 7 U 237/18
  • LG Frankfurt, Urteil vom 16.04.2020, Az. 2-23 O 198/19 | (10.000,00 EUR)
  • LG Bonn, Urteil vom 02.09.2020, Az. 9 O 396/17 | (7.500,00 EUR)

Gerne überprüfen wir auch Ihren Vertrag und Ihre Erhöhungen kostenfrei und setzen Ihren Anspruch auf Rückzahlung für Sie durch.

ARAG, DKV, Allianz und Co.: fast alle Versicherer betroffen
Private Krankenversicherungen müssen Beitragserhöhungen zurückzahlen

Kunde erhält 10.000,00 EUR von Beiträgen an seine private Krankenversicherung zurück.

Das Landgericht Frankfurt hat in seiner Entscheidung zum Az. 2-23 O 198/19 einem betroffenen Kunden 10.000,00 EUR von den gezahlten Beiträgen zugesprochen.

Der Kunde der Barmenia erhält somit sämtliche Erhöhungsbeiträge zurück ohne etwas hierfür abgeben zu müssen. Denn der Versicherungsschutz für die gesamte Dauer entfällt nicht.

ARAG, DKV, Allianz und Co.: fast alle Versicherer betroffen:

In weiteren Verfahren gegen die ARAG, die DKV, die Bayerische Beamtenkrankenkasse (BBKK), die AXA und weitere Versicherer fielen die Urteile ebenfalls im Sinne der Verbraucher aus. 

Alle Kunden erhalten in diesen Fällen die Beitragserhöhungen zurück.

Gerne prüfen wir auch für Sie Ihren Anspruch kostenfrei!

Unseren Mandanten in ungewissen Phasen die nötige Sicherheit zu geben ist unsere Leidenschaft. Wir wissen ihr Vertrauen zu schätzen und bieten ihnen ein fachübergreifendes Netzwerk, entwickeln effiziente und automatisierte Lösungen und verwenden die modernste Technik bei ihrer Datenerfassung.
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