1. Mai 2020 / Allgemeines

Schulöffnungen in der Coronakrise

GEW-Gutachten zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Veröffentlicht am 1. Mai 2020 um 01:00 Uhr

Vor dem Hintergrund der schrittweisen Öffnungen der Schulen hat der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte im Auftrag der GEW die rechtlichen Grundlagen zusammengetragen und viele nützliche Hinweise für die Praxis geliefert.

Individuelle Hygienepläne, Mitbestimmung der Personalräte und konstruktive Zusammenarbeit von Schulträgern und Dienstherren: Der Arbeitsrechtler Wolfhard Kohte hat im Auftrag der GEW in einem Gutachten zusammengefasst, welche rechtlichen Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für eine schrittweise Öffnung der Schulen erfüllt sein müssten. 

Drei Hauptforderungen
Kohte stellt drei Hauptforderungen auf:

  • Über die Möglichkeiten für eine schrittweise Schulöffnung könne immer nur auf Grundlage der Hygienepläne vor Ort entschieden werden, weil die räumlichen Bedingen dort eine wichtige Rolle spielten.
  • Dabei seien die Personalräte zwingend einzubeziehen; wenn es keine Arbeitssicherheitsausschüsse gebe, sollten örtliche Krisenstäbe und schulinterne Krisenteams eingesetzt werden.
  • Kommunale Schulträger und die Länder als Arbeitgeber seien gesetzlich verpflichtet, beim Infektionsschutz zusammenzuarbeiten. „Hygiene ist unteilbar“, sagte Kohte. Keinesfalls dürfe die Verantwortung auf die Schulleitungen abgeschoben werden.
    „Das vorliegende Gutachten gibt den Handelnden vor Ort mehr Rechtssicherheit und viele nützliche Hinweise.“ (Marlis Tepe)

Die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe betonte im Vorwort der Expertise mit dem Titel „Besonders dringliche Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Prozess der Öffnung der Schulen“: „Die Corona-Krise stellt uns alle vor ungeahnte Herausforderungen. Doch die rechtlichen Grundlagen sind klar, sie müssen allerdings jetzt in die Tat umgesetzt werden. Wie schwer das ist, weiß ich. Das vorliegende Gutachten gibt den Handelnden vor Ort mehr Rechtssicherheit und viele nützliche Hinweise.“

Gegliedert ist das Gutachten in drei Abschnitte: Aufgaben des Hygieneschutzes – etwa Ausstattung von Toilettenräumen oder Reinigungs- und Lüftungsmaßnahmen, Schutz von Risikogruppen und Organisation der sozialen Distanz. 

Mehr Geld für Hygiene nötig
Die Empfehlungen sind auch mit politischen Forderungen verbunden. So heißt es mit Blick auf die oft mangelhaften hygienischen Verhältnisse an vielen Schulen etwa: „Die jetzige Krise macht es notwendig, diese Defizite in Angriff zu nehmen, sie ist aber auch ein Anlass, dass für diese Defizite mehr Aufmerksamkeit und mehr Geld zur Verfügung gestellt wird.“

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