26. Januar 2018 / Allgemeines

Neue Broschüre zu Mutterschutz und Elternzeit

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Die Gleichstellungsstelle der Stadt Bielefeld hat die Broschüre „Mutterschutz - Elterngeld - ElterngeldPlus - Elternzeit“ neu aufgelegt. Anlass sind die seit dem 1. Januar geltenden neuen Regeln für den Mutterschutz.

Das seit 1952 geltende Mutterschutzgesetz wurde grundlegend reformiert, um den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen. So gilt das neue Gesetz auch für Schülerinnen und Studentinnen und die Regelungen zum Verbot der Nacht- und Sonntagsarbeit gelten jetzt für alle Branchen. Die Arbeit an Sonn- und Feiertagen sowie in der Nacht von 20 bis 22 Uhr ist grundsätzlich erlaubt, wenn die Frau sich ausdrücklich dazu bereit erklärt und die zuständige Behörde zustimmt.

Schon vorher, mit Verkündung des Gesetzes Mitte 2017, galten die Regelungen zur verlängerten Schutzfrist nach der Geburt eines Kindes mit Behinderungen sowie der Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. Auch diese Neuregelungen sowie arbeitsrechtliche Fragen zum Thema Mutterschutz, Kündigungsschutz, Gesundheitsschutz während der Schwangerschaft und Informationen über finanzielle Ansprüche während der Schutzfristen, umfasst die Broschüre. Darüber hinaus enthält sie alle wichtigen Regelungen zum Elterngeld, ElterngeldPlus und zur Elternzeit.

Erhältlich ist die Broschüre im Internet unter www.frauen-in-bielefeld.de oder in der Gleichstellungsstelle, Altes Rathaus, Niederwall 25, Zimmer 254.

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