5. Mai 2020 / Allgemeines

Neue Betrugsmasche bei der NRW-Soforthilfe 2020

Kriminelle versuchen Rückzahlungen abzugreifen

Veröffentlicht am 5. Mai 2020 um 01:00 Uhr

Die Landesregierung teilt mit:
Neuer Betrugsversuch mit der NRW-Soforthilfe: Über eine gefälschte E-Mail-Adresse versuchen Kriminelle aktuell Daten von Soforthilfe-Empfängern abzufischen. Die mit Absender „Landesregierung Nordrhein-Westfalen“ getarnte Mail fordert dazu auf, persönliche Daten in ein vermeintliches Formular der Landesregierung zur Vorlage bei der Finanzverwaltung einzugeben und zurückzusenden. Ebenfalls angehängt ist eine angebliche Rechtsbelehrung, die unzutreffende Informationen zur Rückzahlung der NRW-Soforthilfe enthält. Ziel ist es, diese Zahlungen auf eigene Konten zu lenken. Vergleichbare Betrugsfälle werden auch aus anderen Bundesländern gemeldet.
 
In der Nachricht mit dem Betreff „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ werden die Empfänger aufgefordert, eine angebliche Bescheinigung für das Finanzamt auszufüllen. Darüber hinaus bitten die Betrüger in der sogenannten Rechtsbelehrung um eine Antwort, um Bankdaten für die Rückerstattung zu erhalten. Zielgruppe sind auch Unternehmen, die die NRW-Soforthilfe gar nicht beantragt oder erhalten haben.
 
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Betrug zu Lasten von existenzbedrohten Kleinunternehmen, Freiberuflern und Soloselbstständigen ist in dieser Zeit besonders verwerflich. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger im eigenen Interesse darum, nicht leichtfertig sensible Daten preiszugeben oder gar Überweisungen zu tätigen. Die Ermittlungen laufen bereits, die Betrüger müssen mit der ganzen Härte des Gesetzes zur Rechenschaft gezogen werden.“
 
Das Wirtschaftsministerium hat umgehend Innenministerium und Landeskriminalamt informiert und bittet Betroffene nicht auf die Mail zu reagieren. Absender ist die gefälschte E-Mail-Adresse corona-zuschuss@nrw.de.com. Offizielle Mailadressen der Landesregierung enden immer auf nrw.de.
 
In der Nachricht mit dem Betreff „Corona Zuschuss – Bestätigung und Belehrung“ werden die Empfänger aufgefordert, eine angebliche Bescheinigung für das Finanzamt auszufüllen. Darüber hinaus bitten die Betrüger in der sogenannten Rechtsbelehrung um eine Antwort, um Bankdaten für die Rückerstattung zu erhalten. Zielgruppe sind auch Unternehmen, die die NRW-Soforthilfe gar nicht beantragt oder erhalten haben.

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