14. Juli 2021 / Allgemeines

Gehölz-/Heckenschutz

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Bitte denken Sie daran: Viele Vogelarten brüten bis weit in den Sommer hinein. Damit Sie Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig und Co. nicht stören, gilt bis zum 30. September die Gehölz- und Heckenschutzfrist. Bäume, Hecken, Gehölze oder Röhrichte dürfen in dieser Zeit nicht abgeschnitten werden.
Die Natur entwickelt bekanntlich sehr viel früher Frühlingsgefühle als die meisten Menschen, die noch lange fröstelnd in das Märzwetter schauen. Das Umweltamt weist darauf hin, dass unsere heimischen Vögel sich bereits zeitig für geeignete Nistmöglichkeiten interessieren.
Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig, Buchfink und Heckenbraunelle, um nur einige zu nennen, beginnen bereits im März mit dem Nestbau. Hecken und Gebüsche, die sehr bald einen dichten Sichtschutz bilden werden, sind besonders begehrt.
Welche Schutzbestimmungen gibt es?
In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Diese Schutzfrist gilt nicht für Bäume, die im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen. Die gesetzlichen Bestimmungen finden Sie im Bundesnaturschutzgesetz.

Was ist erlaubt?
Ausgenommen von dem Verbot sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Kein schonender Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses liegt vor, wenn zum Beispiel in das Altholz geschnitten wird und die Hecke oder das Gebüsch nach dem Schnitt überwiegend unbelaubt ist. Auch in der Nähe eines Nestes darf nicht geschnitten werden. Weitere Ausnahmen von den Verboten gelten für behördlich angeordnete Maßnahmen oder bestimmte im Gesetz genannte Maßnahmen, die im öffentlichen Interesse nicht auf andere Weise oder zu anderer Zeit durchgeführt werden können. Bei zugelassenen Bauvorhaben darf innerhalb der Schutzfrist Gehölzbewuchs nur in geringfügigem Umfang und nur dann beseitigt werden, wenn dies zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlich ist. Aber auch in diesen Ausnahmefällen sollte durch Rücksichtnahme und Vermeidungsmaßnahmen unsere Vogelwelt so weit wie möglich geschont werden. In Zweifelsfällen und bei Abgrenzungsproblemen wird empfohlen, sich vorher telefonisch mit dem Umweltamt in Verbindung zu setzen.

Artenschutz im eigenen Garten?
Wollen Sie ihren Garten umgestalten? Dann überlegen Sie doch einmal, heimische Gehölze als Hecke oder Gebüsch anzupflanzen. Dadurch leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Schutz unserer heimischen Tierwelt, denn viele Tiere finden hier Nahrung, Schutz und Nistgelegenheiten.

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