11. März 2019 / Allgemeines

Für Studierende an Bielefelder Hochschulen 2019: Erstwohnsitz anmelden

Aktionszeitraum 25. März bis 12. April 2019

Veröffentlicht am 11. März 2019 um 05:00 Uhr

Die Stadt Bielefeld möchte Studierende, die nach Bielefeld ziehen, besonders willkommen heißen. Dazu hat der Rat der Stadt Bielefeld beschlossen, ein Begrüßungsgeschenk auszugeben, wenn Studierende ihren ersten Wohnsitz in Bielefeld anmelden.

Mit Hilfe von Spenden ist es gelungen, auch für das Sommersemester 2019 ein attraktives Willkommenspaket anzubieten. Wir danken der Firma Goldbeck, der Stadtwerke Bielefeld Gruppe, der Sparkasse Bielefeld und der Bielefeld Marketing für die finanzielle Unterstützung.

Im Zeitraum vom 25. März bis 12. April 2019 erhalten Studierende einen Bielefelder Coffee-to-go-Becher, wenn sie sich in Bielefeld anmelden. Dieser Bielefeld-Becher enthält Gutscheine für das Lichtwerk und die Kamera, für einen Besuch im Bielefelder Kletterpark und für die Nachtansichten.
Für die Wohnsitz-Anmeldung werden zwei Arbeitsplätze vorübergehend in der Universität eingerichtet. Die Mitarbeiter/innen aus dem Bürgerbüro, die sonst im Rathaus arbeiten, nehmen dann dort am Info-Punkt der Universität Anmeldungen entgegen und geben die Becher aus. Eine weitere Anmeldemöglichkeit mit Ausgabe der Bielefeld-Becher im Aktionszeitraum besteht in der Bürgerberatung Mitte im Neuen Rathaus. 

Anmelde- und Ausgabestellen
Info-Punkt in der Uni-Halle
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr
Freitag 9 bis 13 Uhr

Bürgerberatung im Neuen Rathaus
Montag, Dienstag, Freitag 7.30 bis 15 Uhr
Mittwoch 7.30 bis 13 Uhr
Donnerstag 7.30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr 

Für die Anmeldung des Erstwohnsitzes benötigen Sie:

  • Ausweisdokument zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass, Nationalpass plus gegebenenfalls Visum bzw. Aufenthaltstitel mit Zusatzblatt (wenn Zusatzblatt vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung über den Einzug
  • Immatrikulationsbescheinigung einer Bielefelder Hochschule
  • Evtl. Heiratsurkunde (wenn verheiratet und Zuzug aus dem Ausland)
  • Evtl. Scheidungsurkunde (wenn geschieden und Zuzug aus dem Ausland)

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