30. Januar 2018 / Allgemeines

Bewerber für Schöffenamt gesucht

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Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz ist die Stadt Bielefeld verpflichtet, in jedem fünften Jahr eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen und Jugendschöffen aufzustellen. Diese Vorschlagsliste zur Wahl muss mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Personen umfassen.

Interessierte Bielefelder Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort bis zum 31. Mai im Büro des Rates schriftlich oder persönlich als Schöffin oder Schöffe bewerben. Daneben ist auch eine Bewerbung online unter www.bielefeld.de möglich.

Interessenten, die sich für das Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen bewerben möchten, können sich ab sofort bis zum 31. Mai im Amt für Jugend und Familie -Jugendamt - schriftlich oder persönlich bewerben. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Eine Online-Bewerbung unter www.bielefeld.de ist auch hier möglich.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden, die in Bielefeld wohnen und die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Personen, die zu Beginn der Amtsperiode am 1. Januar 2019 noch keine 25 Jahre alt oder bereits älter als 69 Jahre sind, können nicht in die Vorschlagsliste aufgenommen werden.

Die Bewerbung sollte folgende Angaben enthalten:

Familienname, alle Vornamen
Geburtsname (falls abweichend vom Familiennamen)
Geburtsort, bei kreisangehörigen Gemeinden mit Angabe des Kreises
Geburtstag
Anschrift mit Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer
Beruf (bei Rentnern / Pensionären frühere Berufsbezeichnung, bei Personen im öffentlichen Dienst der Tätigkeitsbereich).
Das Gericht wird nach der Wahl der Schöffinnen und Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss die Personen schriftlich informieren, die zur Schöffin oder zum Schöffen bestellt worden sind.

Ausführliche Informationen zur Schöffenwahl sind im Internet unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

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