31. Mai 2021 / Allgemeines

Schwimmsport ist erlaubt

Freibäder dürfen ab 1. Juni eingeschränkt öffnen

Die aktuelle Corona-Schutzverordnung erlaubt die Öffnung von Freibädern „zum Zwecke der Sportausübung“ bei einer Inzidenz von unter 100 an fünf Werktagen in Folge. Am 1. Juni sollen daher das Wiesenbad und das Freibad Hillegossen sowie das Naturbad Brackwede und das Freibad Schröttinghausen geöffnet werden. „Sollte der Inzidenzwert wieder über 100 steigen, müssen wir allerdings kurzfristig umplanen“, sagt Jürgen Athmer, Geschäftsführer der Bielefelder Bäder und Freizeit GmbH (BBF).

Dieser erste Schritt in Richtung Badesommer ist nur unter strengen Voraussetzungen möglich: Die Anzahl der Gäste ist je nach der im Bad zur Verfügung stehenden Wasserfläche begrenzt. Zutritt hat nur, wer einen maximal 48 Stunden alten, negativen Schnelltest vorweisen kann, vollständig geimpft ist oder eine Covid 19-Infektion überstanden hat und zuvor auf der Homepage www.bielefelderbaeder.de ein Ticket reserviert hat (der Ticketverkauf startet am Montag im Laufe des Tages). Erlaubt ist lediglich sportliches Schwimmen, also das klassische Bahnenziehen. Die Badezeit beträgt jeweils zwei Stunden. Sprungtürme, Liegewiesen oder Kioske sind gesperrt bzw. geschlossen. Erst wenn die 7-Tage-Inzidenz in Bielefeld stabil unter 50 liegt, kann die Begrenzung auf die Sportausübung aufgehoben und können die Liegewiesen geöffnet werden.

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