15. August 2023 / Allgemeines

Lärmschutzfensterprogramm 2023 der Stadt startet

Bielefeld App NEWS

Die Umgebungslärmkarten der vergangenen Jahre haben viele Bereiche aufgezeigt, in denen zur Lärmminderung Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dies unterstreichen auch wieder die aktuellen Lärmkarten 2022. Daher können die Menschen in Bielefeld von Dienstag, 29. August, bis Samstag, 30. September, Zuschüsse für den Einbau von Lärmschutzfenstern online im städtischen Serviceportal beantragen.

In den Lärmaktionsplänen wurden Maßnahmen erarbeitet und vom Rat der Stadt Bielefeld (zuletzt im Juni 2022) beschlossen. Sie greifen u.a. die lärmreduzierenden Möglichkeiten für einen Umstieg vom Auto auf Bus, Bahn und Rad, Lärmminderungskonzepte für mehrfachbelastete Handlungsräume, die Geschwindigkeitssenkung, den Einbau von leisen Fahrbahnoberflächen (sogenannter Flüsterasphalt) und weitere Sanierungsmaßnahmen auf, etwa der Bahn. Obwohl diese Maßnahmen den Außenlärm mindern können, lassen sich damit nicht überall und nicht sämtliche Lärmprobleme lösen. Häufig bleibt deshalb nur der Einbau neuer Lärmschutzfenster als Maßnahme übrig.

Um den Menschen, die in Bielefeld leben, einen Anreiz zu bieten, diese Investition für weniger Lärm innerhalb des Hauses oder der Wohnung zu ergreifen, hat das Umweltamt ein Förderprogramm für den Einbau von Lärmschutzfenstern aufgelegt. Die vorgesehene Förderung erfolgt als Zuschuss. Bis zu einer Höchstgrenze von 3.000 Euro je Haus oder Wohnung kann der Zuschuss betragen. Hat jemand mehrere Häuser oder Wohnungen, beträgt die jährliche Förderhöchstsumme 20.000 Euro.

Gefördert wird der Einbau von Lärmschutzfenstern, Balkon- und Terrassentüren mit maximal 225 Euro/m² sowie die nachträgliche Dämmung von Rollladenkästen, wenn sie sich in Wohn- oder Schlafräumen befinden. Dafür müssen diese Räume an stark befahrenen kommunalen Straßen mit Lärmpegeln über 65/55 dB(A) Gesamttag/Nacht liegen. Der Einbau von schallgedämmten Lüftern ist ebenfalls zuwendungsfähig und kann mit maximal 225 Euro pro Schlafraum gefördert werden.  

Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt soweit städtische Mittel dafür vorhanden sind. Die Reihenfolge der Förderung hängt ab von Prioritäten nach der Höhe der Lärmbelastung.

Antragsberechtigt sind Grundstücks-, Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer von besonders vom Straßenlärm betroffenen Wohngebäuden. Mieter sind nicht antragsberechtigt. Die Prüfung, ob ein Anspruch auf eine Zuwendung besteht, erfolgt durch das Umweltamt. 

Im Jahr 2023 ist einmalig eine Verlängerung der Antragstellung bis Ende September möglich. Interessierte können die Förderung online beantragen. Ob eine grundsätzliche Förderaussicht besteht, kann man selbst schnell per Onlineabfrage durch Eintragung der Adresse  herausfinden. Diese sowie den Onlineantrag gibt es im Serviceportal der Stadt Bielefeld (service.bielefeld.de) unter dem Sucheintrag Lärmschutzfenster.

Bei Fragen steht das Bürgerservicecenter telefonisch unter 51-0 oder per E-Mail (Laermschutzfensterprogramm@bielefeld.de) zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Förderrichtlinie gibt es auch im Internet unter www.bielefeld.de/node/5241. Die Lärmkarten sind online einsehbar unter www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/

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