4. Juni 2020 / Allgemeines

Corona-Krise: Verbraucherrechte im Blick behalten

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Veröffentlicht am 4. Juni 2020 um 13:00 Uhr

Verbraucherschutzministerin Heinen-Esser: Neben der Wirtschaft müssen wir auch Privathaushalte stützen und finanzielle Schieflagen abfedern.
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser mahnt an, neben der Debatte um Konjunkturprogramme für die Wirtschaft nicht die dringend erforderliche Unterstützung für die Verbraucher aus dem Blick zu verlieren.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser mahnt an, neben der Debatte um Konjunkturprogramme für die Wirtschaft nicht die dringend erforderliche Unterstützung für die Verbraucher aus dem Blick zu verlieren. „Jetzt gilt es zu verhindern, dass Verbraucher durch die Pandemie auf einem Schuldenberg sitzen, den sie nicht mehr bewältigen können. Sonst verschärft sich die angespannte Situation in den Privathaushalten, aber auch die wirtschaftliche Lage, indem Kaufkraft und Nachfrage weiter schwinden“, sagte Heinen-Esser.
 
Die Corona-Krise führt zahlreiche Privathaushalte in wirtschaftliche Problemlagen, viele Verbraucherinnen und Verbraucher leiden unter Jobverlust oder Kurzarbeit. Die Verbraucherzentrale NRW berichtet von erheblich gesteigertem Beratungsbedarf zu Themen der Existenzsicherung. Angesichts der angespannten Lage spricht sich Heinen-Esser dafür aus, die in der Corona-Krise vereinbarten Stundungsregelungen bei Dauerschuldverhältnissen wie Strom, Gas, Miete und Darlehen zu verlängern. Zudem sei es höchste Zeit, unseriösen Inkassopraktiken einen Riegel vorzuschieben.
 
Schluss mit unseriösem Inkasso
„Gerade in Zeiten, in denen viele Verbraucher ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen können, müssen sie vor unseriösen Geschäftsgebaren geschützt werden. Selbstverständlich sind rechtmäßige Forderungen zu erfüllen, aber Einschüchterungsmethoden unter Androhung von Strafanzeigen oder Hausbesuchen müssen ein Ende haben“, fordert die Ministerin. Mit einer entsprechenden Bundesratsinitiative will das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium solche Methoden unterbinden. Die Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht ist Thema der Sitzung des Bundesrates am 5. Juni 2020.
 
Ebenfalls berät der Bundesrat in seiner kommenden Sitzung die viel diskutierte Gutscheinlösung bei Pauschalreisen zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie auf die Reisebranche. „Freiwillige Gutscheine statt Rückerstattung und eine zusätzliche Insolvenzsicherung sind eine gute Lösung, die Verbraucherrechte wahrt und gleichzeitig der Reisebranche hilft“, so Heinen-Esser.
 
Reisegutscheine automatisch zurückzahlen und übertragen
Erforderlich sei jedoch eine weitergehende Klarstellung im Gesetz, wonach Reiseveranstalter nach Ablauf der Geltungsdauer des Gutscheins die geleistete Anzahlung innerhalb von 14 Tagen automatisch zurückzahlen müssen. „Es darf nicht dazu kommen, dass Verbraucher ihren Ansprüchen am Ende noch hinterher rennen müssen. Außerdem sollten die Gutscheine kostenlos auf Dritte übertragbar sein“, lautet die Forderung der Ministerin.
 
Die Gutscheinlösung für aufgrund von Corona ausgefallenen Reisen ist bis zum 31.12.2021 befristet. Sollte ein Gutschein bis zu diesem Datum nicht von den Betroffenen eingelöst werden, erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher nach Ablauf der Geltungsdauer ihre Zahlungen zurück. Der Wert der Gutscheine ist gegen eine Insolvenz der Reiseveranstalter staatlich abgesichert.

Foto: Land NRW / Mark Hermenau

Quelle - Land NRW
 

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