24. November 2021 / Allgemeines

Bäder, Saunen und Eisbahn

Zutritt nur noch mit 2G-Nachweis

Mit dem Inkrafttreten der neuen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gilt ab Mittwoch, 24. November, im gesamten Freizeitbereich die 2G-Regel. Bäder, Saunen und die Eisbahn können damit nur noch von geimpften oder genesenen Personen genutzt werden. Besucherinnen und Besucher müssen somit in den Einrichtungen der Bielefelder Bäder beim Einlass einen Impf- oder Genesenen-Nachweis sowie einen Personalausweis vorlegen.

Ausgenommen von der 2G-Regel sind wegen der regelmäßigen Testungen in den Schulen Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren.

Grundsätzlich gilt weiterhin: Besucher von Bädern, Saunen und der Eisbahn müssen den Mindestabstand von 1,50 Meter einhalten. Im Kassenbereich, in geschlossenen Räumen, in den Gängen bis zu den Umkleiden sowie in Warteschlangen ist das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (OP-Maske oder FFP2-Maske) verpflichtend.

Sollte absehbar sein, dass der Mindestabstand wegen der Anzahl der Gäste nicht mehr einzuhalten ist, behalten sich die Bielefelder Bäder vor, den Zugang in der jeweiligen Einrichtung vorübergehend zu stoppen.

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