17. September 2025 / Stadt Bielefeld

Förderplätze in Kindertageseinrichtungen

Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Bielefeld bittet die Eltern und Erziehungsberechtigten darum, Kinder mit einer...

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Das Amt für Jugend und Familie der Stadt Bielefeld bittet die Eltern und Erziehungsberechtigten darum, Kinder mit einer Entwicklungsauffälligkeit oder Behinderung, die ab Sommer 2026 einen kombinierten/heilpädagogischen Kita-Platz in Bielefeld benötigen, möglichst bis Mitte November in einer der sechs entsprechenden Kindertageseinrichtungen vorzustellen und anzumelden. 

Die Anmeldung erfolgt über das Kita-Online-Portal „Little Bird“. 

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In kombinierten/heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen stehen zur Betreuung und Förderung heilpädagogische Plätze in einer Gruppe für Kinder mit Behinderung zur Verfügung. Die heilpädagogischen Plätze sind Kindern vorbehalten, die einen besonderen Bedarf nach kleineren Gruppen haben, beispielsweise Kinder mit Autismus-Spektrums-Störungen. Der besondere Förderbedarf sollte nach Möglichkeit durch ein ärztliches Gutachten bestätigt sein.

Beratungsangebote

  • Bei Beratungsbedarf steht Nancy Niewald unter der Tel. 51-2219 zur Verfügung.
  • Zusätzliche Unterstützung bietet der Familienservice im Amt für Jugend und Familie – Jugendamt – unter der Tel. 51-50060. 
  • Das Team der Kitaplatzberatung berät und unterstützt bei der Anmeldung im Online-Portal Little Bird.

Quelle: Pressedienst Stadt Bielefeld (www.bielefeld.de)


Bildnachweis: © Stadt Bielefeld, siehe https://www.bielefeld.de/impressum, Bereich "Fotos"

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