18. August 2025 / Stadt Bielefeld

Förderung noch bis Ende Oktober beantragen

Anträge für eine Förderung von Lärmschutzfenstern können derzeit noch bis 31. Oktober 2025 eingereicht werden.

Mit dem dritten Lärmaktionsplan wurde im Juni 2022 u.a. beschlossen, den Einbau von Lärmschutzfenstern an kommunalen Straßen mit hohen Lärmpegeln über 65/55 dB(A) LDEN/LNight zu fördern. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung und erfolgt abhängig von der Haushaltslage der Stadt Bielefeld solange und soweit Fördermittel verfügbar sind. Die Reihenfolge der Förderung erfolgt nach Höhe der Lärmpegel.

Um eine Förderung zu erhalten, müssen die Voraussetzungen der Förderrichtlinie der Stadt Bielefeld  zum Lärmschutzfensterprogramm erfüllt sein. Dieses Jahr können Interessierte noch bis zum 31. Oktober 2025 online einen schriftlichen Antrag über das städtische Serviceportal unter dem Sucheintrag Lärmschutzfenster stellen.

Zur Antragstellung

Quelle: Pressedienst Stadt Bielefeld (www.bielefeld.de)


Bildnachweis: © Stadt Bielefeld, siehe https://www.bielefeld.de/impressum, Bereich "Fotos"

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