28. November 2019 / Lokalnachrichten aus Bielefeld

Schutz vor Umgebungslärm

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Die Europäische Kommission hält Umgebungslärm für eines der größten Umweltprobleme in Europa. Deshalb hat sie mit der  Umgebungslärmrichtlinie (EU-Richtlinie 2002/49/EG) alle Mitgliedsstaaten der EU veranlasst, Gesundheitsgefährdungen und Belästigungen durch Umgebungslärm systematisch zu verringern. Die Stadt Bielefeld gehört zu den Ballungsräumen, die verpflichtet sind, alle fünf Jahre Lärmaktionspläne aufzustellen. Dies passiert in mehreren Stufen.
Auf Basis der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit wurden bisher zwei Lärmaktionspläne „Gemeinsam Lärmprobleme regeln” vom Rat der Stadt beschlossen.

Derzeit wird der dritte Lärmaktionsplan aufgestellt. Dafür wird vom 25. November bis 15. Dezember 2019 unter  www.bielefeld-wird-leiser.de eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.

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