28. Oktober 2018 / Lokalnachrichten

Schnitt- und Rodungsarbeiten im Bielefelder Stadtgebiet

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Schnitt- und Rodungsarbeiten im Bielefelder Stadtgebiet

Der Umweltbetrieb der Stadt Bielefeld (UWB) führt bis Ende Februar wieder im gesamten Stadtgebiet verschiedene Schnitt-, Fäll- und Rodungsarbeiten aus. Die Maßnahmen betreffen Flächen in einzelnen vom UWB gepflegten Grünanlagen und Parks, auf Kinderspielplätzen, an Schulen, Kindergärten und Sportplätzen sowie im Straßenbegleitgrün.

Die Schnitt-, Fäll- und Rodungsarbeiten sind aus mehreren Gründen in regelmäßigem Abstand unerlässlich. Sie dienen den Verkehrssicherungsmaßnahmen, dem Erhalt und der Entwicklung der Struktur und Funktion der Gehölzbestände und der Verjüngung überalterter und abgängiger Gehölzbestände. Darüber hinaus helfen die Arbeiten beim Aufbau standortgerechter Pflanzungen, der Freistellung von Solitärgehölzen und Bäumen sowie der Begrenzung des Breitenwachstums und der Beseitigung von „Angsträumen“.

Der Umfang von Gehölzrückschnitten kann sehr unterschiedlich sein und hängt auch von der Art der Gehölze ab. Die Rückschnitte in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar des Folgejahres (Landschaftsgesetz NRW §64) sind meistens so umfangreich, dass sich das Bild der Pflanzung völlig verändert. Die schnittverträglichen Gehölze werden „auf den Stock gesetzt“ und bleiben etwa kniehoch stehen. Hintergrund eines solchen Rückschnitts ist ein fachgerechter Neuaufbau der Gehölze. Sie entwickeln sich aus der Basis heraus neu. Kahle Stellen an den Pflanzen verschwinden. Derartig umfangreiche Rückschnitte sollten zum Erhalt der Gehölze je nach Bodenverhältnissen etwa alle fünf bis acht Jahre erfolgen.

Die auf diese Weise bearbeitete Fläche sieht zunächst kahl aus und bietet Vögeln und Kleintieren kaum noch Schutz. Das ist auch ein Grund dafür, dass nur in der oben angegebenen Zeit „auf den Stock gesetzt“ und gerodet werden darf. Insbesondere bei großen Pflanzungen führt der Umweltbetrieb diese Maßnahmen abschnittweise durch. So dienen die unbearbeiteten Bereiche weiterhin als Rückzugsgebiet und Nahrungsquelle für Tiere. Zudem bleiben innerhalb der Rückschnittbereiche immer einige Gehölze zurück, die nicht beschnitten werden. Diese „Solitäre“ geben der Pflanzung eine gewisse Struktur und bieten Lebensräume.

Die Notwendigkeit der Verkehrssicherungspflicht hat höchste Priorität. Kranke oder geschädigte Bäume und Gehölze müssen geschnitten oder entfernt werden, wenn sie an Wegen, Straßen, Plätzen, Gebäuden oder öffentlichen Verkehrsflächen eine potentielle Gefahr darstellen. Dann treten die sonst an erster Stelle stehenden ökologischen und gestalterischen Vorgaben in den Hintergrund. Die Entfernung kranker und geschädigter Bäume erfolgt aus Gründen der Verkehrssicherheit das ganze Jahr über. Sofern aus Sicherheitsgründen vertretbar, werden Baumfällarbeiten aber vorwiegend auch in der Zeit von Anfang Oktober bis Ende Februar durchgeführt.

Überalterte Pflanzungen oder schlecht entwickelte, nicht standortgerechte Pflanzen werden gerodet und die Fläche wird neu gestaltet. Je nach Standort kann das auch dazu führen, dass zum Beispiel eine ehemalige Pflanzfläche in Rasen umgewandelt wird. Rasenstreifen entlang von Wegen verhindern das schnelle Zuwachsen der Wege durch überragende Gehölze. Verschiedene Maßnahmen haben also auch pflegetechnische Hintergründe.

Auf folgenden Flächen im Stadtgebiet kommt es - unabhängig von kleineren Maßnahmen - bis Ende Februar zu umfangreichen Schnitt-, Fäll- und Rodungsarbeiten:

In Parks und Grünanlagen:

Jugendeinrichtung HOT am Sportplatz Wellensiek, Wanderweg Am Wiebusch, Schwedenschanze, Grünzug Elsässer Straße, Grünzug Hofeichenweg zwischen Schneiderstraße und Am Brodhagen, Grünzug Gellershagener Bach hinter der Voltmannstraße, Grünzug Wickenkamp, Bürgerpark, Grünzug Bultkamp an der Kleingärten, Grünzug zwischen Am Kamphof und Schmiedestraße, Grünanlage Meierteiche und Ziegeleigarten, Grünanlage An der Reegt, Grünzug Plaßstraße, Grünflächen Obersee Nord und Süd, Grünzug Kleinbahntrasse An der Reegt, Grünanlage Turmalinstraße, Stadtpark Brackwede, Grünanlage Bockschatz Hof, Jahnwiese (Bischof Meinwerk Straße), Oldentruper Park, Grünzug Sieben Teiche, Petripark, Ravensberger Spinnerei, Grünanlage Vogtweg, Grünanlage an der Lutter (Baumheide), Grünzug Stieghorst (linke Seite aus Blickrichtung Detmolder Straße), Grünzug Wortkamp, Grünanlage Mühlenbach, Grünanlage Otto Brenner Straße, Sieker Park, Grünanlage Brand‘s Busch, Grünanlage Am Venn  

Auf Kinderspielplätzen:

Spielplatz Pfälzer Straße, Spielplatz Peppmeierssiek, Spiel- und Bolzplatz Aurikelweg, Spielplatz Pielstickers Feld,   Spielplatz im Oldentruper Park, Spielplätze Grafenheider Straße, Querstraße, Spielplätze Oberer Esch,  Ziegelstraße, Spielplatz Sonderburger Straße, Spielplatz Huelsmannstraße, Spielplatz Ehlentruper Weg, Spielplatz Soltkamp, Spielplatz Sonderburger Straße

An Schulen und Kindergärten:

Hauptschule Jöllenbeck, Gymnasium Brackwede, Schulzentrum Rosenhöhe, Maria Stemme Berufskolleg, Grundschule Volkening

An Sportplätzen:

Sportplätze Dreeker Heide Jöllenbeck, Sportplatz Vilsendorf I und II, Sportplatz Südschule, Sportplatz Oldentrup

Straßenbegleitgrün:

Straßenbegleitgrün Südring, Ecke Brackweder Straße

 

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