17. Dezember 2018 / Lokalnachrichten

Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Bielefeld

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Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Bielefeld

Reiten in der freien Landschaft und im Wald in Bielefeld

In Bielefeld gibt es zurzeit etwa 500 gemeldete Reiterinnen und Reiter. Zur Gestaltung des Reitsports gehören auch das Ausreiten und das Führen von Pferden in der freien Landschaft und im Wald. Regelungen dazu werden in den §§ 58 ff. Landesnaturschutzgesetz NRW sowie in verschiedenen Ausführungsvorschriften getroffen.

Mit dem neuen Landesnaturschutzgesetz sind seit dem 01.01.2018 die Vorschriften zum Reiten im Wald gelockert worden. Die Stadt Bielefeld hat zudem durch eine Allgemeinverfügung weitere Regelungen zum Reiten im Wald getroffen. 

Damit das geländeorientierte Freizeitreiten in der Stadt Bielefeld zu einem ungetrübten Erlebnis wird, informiert das Umweltamt über die geltenden Regelungen. 

Wo darf man reiten?
Erlaubt ist das Reiten in der freien Landschaft und im Wald zum Zwecke der Erholung.

Zur freien Landschaft gehören alle Gebiete, die nicht Wald sind und nicht innerhalb bebauter Ortsteile liegen. Erlaubt ist hier das Reiten auf allen öffentlichen und privaten Straßen und Wegen.

Verboten ist das Reiten:

  • auf Wegen, die mit einem Reitverbotsschild gemäß StVO gekennzeichnet sind,
  • auf Flächen, die zu Gärten, Hofräumen, zu Wohnbereichen oder zu Betriebsflächen gehören.

› Reiten im Wald:

Erlaubt:

  • auf allen öffentlichen Straßen und Wegen, soweit sie für den allgemeinen Verkehr zugelassen sind,
  • auf allen privaten Straßen und Fahrwegen (das sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege),
  • auf den nach der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen.

Verboten:

  • auf unbefestigten Waldwegen und Waldpfaden,
  • in den Waldgebieten Köckerwald und Bockschatzhof,
  • auf den touristisch beworbenen Wanderwegen Hermannsweg, Von Burg zu Berg und Ems-Lutter-Weg.

Ein Überqueren dieser Wege auf dem Pferd ist gestattet.
Das Führen von Pferden im Wald ist auf allen Wegen erlaubt. 

Wie kann ich meine Erfahrungen und Anregungen mitteilen?
Die Stadt Bielefeld und die Interessenvertretungen der Reitenden und der Waldeigentümer und Waldeigentümerinnen möchten dazu beitragen, die Reitgelegenheiten zu verbessern und Konflikte mit anderen Erholungssuchenden und dem Naturschutz zu vermeiden. Entsprechende Hinweise und Berichte sind daher gefragt, die in einem Feedback-Formular eingetragen werden können.
Das Umweltamt prüft zusammen mit den oben genannten Akteuren, ob etwas veranlasst werden muss. Weiterhin dienen die Rückmeldungen nach Auswertung einem Erfahrungsbericht zu den Reitregelungen in Bielefeld, der Ende 2019 veröffentlicht wird.
Darüber hinaus können über die Bielefeld App „Mängel melden” Anregungen mitgeteilt werden. 

Welche Bedeutung haben Reiterkennzeichen?

Wer in der freien Landschaft oder im Wald reitet, muss ein gut sichtbares, am Pferd beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen führen. Das Kennzeichen besteht aus zwei gelben Kunststofftafeln. Gültig ist ein Kennzeichen nur mit den Reiterplaketten des aktuellen Jahres. Ein gültiges Kennzeichen berechtigt zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen.

Die Reitabgabe wird an das Land Nordrhein-Westfalen abgeführt und steht zweckgebunden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen, sowie für Ersatzleistungen bei Schäden durch das Reiten zur Verfügung.

Reiterkennzeichen und Reiterplaketten werden auf Antrag gegen die Entrichtung der Reitabgabe ausgegeben. Die Reiter und Reiterinnen erhalten dabei auch kostenlos eine Karte mit den in Bielefeld gekennzeichneten Reitwegen.

Die Reitabgabe beträgt für Einzelreiter 25,00 Euro und für Reiterhöfe 75 Euro je Pferd pro Kalenderjahr (Stand 2018). Außerdem sind für die Ausgabe des Reitkennzeichens Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 Euro sowie Auslagen in Höhe von 4,60 Euro für die Kennzeichentafeln und 0,26 Euro für die Reiterplaketten zu entrichten.

Weiterführende Links:

Reiten im Wald und Flur

Reitregelung für Waldgebiete in der Stadt Bielefeld(Allgemeinverfügung) 

Online-Kartendienst 

Reitkarte

Meldebogen zum Reiten

Reiterplakette Antrag

 

 

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