2. März 2019 / Lokalnachrichten aus Bielefeld

Pilotprojekt Mieterstrom

Stadtwerke bauen Photovoltaikanlagen auf BGW-Häusern

Veröffentlicht am 2. März 2019 um 06:00 Uhr

Foto: Stadtwerke Bielefeld  

Die Zukunft des Energiesektors liegt unter anderem auf den Dächern der Stadt. Schon seit mehreren Jahren bietet der kommunale Energieversorger Photovoltaikanlagen für Privatkunden an. Durch ein Pilotprojekt profitieren jetzt auch BGW-Mieter davon.

Ein Gesetz zur Förderung von Mieterstrom soll den Ausbau der erneuerbaren Energien vorantreiben. Die Stadtwerke Bielefeld und die BGW setzen das in Bielefeld mit einem Pilotprojekt um. Zu dem Projekt gehören zwei Solaranlagen, die im Jahr 33.855 Kilowattstunden Strom erzeugen sollen. Die Mieter der 12 Wohneinheiten am Lipper Hellweg nutzen den vor Ort erzeugten Ökostrom zu einem vergünstigten Preis. Insgesamt sparen sie 10 Prozent gegenüber dem Grundversorgungspreis EnerBest. Das freut auch Sabine Kubitza, Geschäftsführerin der BGW: „Mit dem Mieterstrommodell bieten wir unseren Kunden einen echten Mehrwert und tun zusätzlich noch etwas für die Umwelt.“

Rainer Müller, Geschäftsführer der Stadtwerke Bielefeld: „Wir freuen uns, dass die BGW mit uns dieses Projekt umgesetzt hat. Das Mieterstrom-Modell ist für uns reizvoll, da wir durch gemeinsame Projekte mit den Immobilienbesitzern neue Dachflächen erschließen können und somit die dezentrale und erneuerbare Stromerzeugung voranbringen. Davon profitieren letztendlich alle.“

Was ist Mieterstrom?
Von Mieterstrom spricht man, wenn der Strom aus Solaranlagen, die auf dem Dach eines Wohngebäudes installiert sind, direkt zu den Mietern fließt. Wird der Strom von den Mietern nicht verbraucht, fließt er in das Netz der allgemeinen Versorgung und wird vergütet. Damit sich die Investitionen rentieren, sieht das Gesetz einen Förderanspruch für direkt gelieferten Strom aus Solaranlagen auf Wohngebäuden vor. Dies gilt jedoch nur für Solaranlagen, die nach dem 25. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden und bei der Bundesnetzagentur registriert sind. Für Anlagen, die früher in Betrieb gegangen sind, besteht kein Anspruch auf den Mieterstromzuschlag.

In Zukunft bieten die Stadtwerke auch Mieterstrommodelle für andere Mehrfamilienhausbesitzer an. Der Wert des Hauses wird gesteigert.

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