16. Dezember 2024 / Aus aller Welt

Schuldsprüche in Prozess um gefälschte Abnehmspritzen

Nach Diät-Mitteln herrscht eine große Nachfrage. Zwei Unternehmer vertrieben mehr als 200 Injektions-Pens an einen Schönheitschirurgen. Statt Markenware lieferten sie gefährliche Nachahmer-Produkte.

In den vorgeblichen Ozempic-Pens war nicht das drin, was draufstand. (Bild: Illustration)

Zwei Unternehmer sind in Österreich wegen des Vertriebs von gefälschten Abnehmspritzen verurteilt worden. Sie wurden am Landgericht Steyr wegen Verstößen gegen das Arzneimittelgesetz und grob fahrlässiger schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Über beide Männer wurden Geldstrafen sowie Bewährungsstrafen von sechs Monaten Haft verhängt. 

Die Staatsanwaltschaft warf den Geschäftsleuten vor, 225 Injektions-Pens zum Stückpreis von 205 Euro an einen Schönheitschirurgen in Salzburg verkauft zu haben. Die Angeklagten im Alter von 57 und 46 Jahren sollen die Medikamente über einen Kontakt in Nordrhein-Westfalen bezogen haben.

Gefälschte Ozempic-Pens

Die Pens waren wie das bekannte Arzneimittel-Produkt Ozempic gestaltet. Doch statt des Originalwirkstoffes Semaglutid enthielten sie Insulin. Drei Patientinnen erlitten deshalb nach Selbst-Injektionen gesundheitliche Probleme.

Ozempic ist nur zur Behandlung von Diabetes zugelassen. Dennoch ist es auch als Diätmittel begehrt. Denn Ozempic enthält den gleichen Wirkstoff wie das ebenfalls von Novo Nordisk produzierte Mittel Wegovy, das zur Behandlung von Adipositas zugelassen ist. Nach Angaben des österreichischen Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) nutzen Kriminelle die hohe Nachfrage nach Ozempic, um mit Fälschungen Geld zu machen. 

Laut dem noch nicht rechtskräftigen Urteil muss der erste Angeklagte eine Strafe von 720 Euro zahlen (180 Tagessätze zu je 4 Euro), der zweite 6.600 Euro (120 Tagessätze zu je 55 Euro). Eines der involvierten Unternehmen wurde zu einer Geldstrafe von 4.250 Euro verurteilt - teils auf Bewährung. Gegen den mutmaßlich beteiligten Arzt hat die Staatsanwaltschaft ein gesondertes Verfahren eingeleitet.


Bildnachweis: © Rolf Vennenbernd/dpa
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