13. August 2026 / Aus aller Welt

Kindeswohlgefährdungen erneut auf Höchststand

Vernachlässigung und Gewalt: Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen steigt zum vierten Mal in Folge. Was ist über die Fälle bekannt.

Mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder war höchstens acht Jahre alt. (Symbolbild)
Veröffentlicht am 13. August 2026 um 09:18 Uhr

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland hat das vierte Mal in Folge einen Rekord seit Beginn der Datenerhebung erreicht. Im Jahr 2025 stellten die Jugendämter bei rund 79.800 Kindern oder Jugendlichen eine Gefahr durch Vernachlässigung, psychische, körperliche oder sexuelle Gewalt fest. 

Das waren zehn Prozent mehr als im Vorjahr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. Und: Im Vergleich zu der ersten Datenerhebung im Jahr 2012 hatten sich die Fallzahlen mehr als verdoppelt. 

Gründe für das starke Wachstum könnten - neben einer tatsächlichen Zunahme der Fälle - auch eine höhere Wachsamkeit und Anzeigebereitschaft sein, hieß es. Hinzu kämen Verbesserungen in der Kooperation und Qualifizierung der Fachkräfte sowie gesetzliche Neuerungen.

Was über die Fälle bekannt ist: 

  • Mehr als die Hälfte der betroffenen Kinder (51 Prozent) war höchstens acht Jahre alt, etwa jedes vierte maximal vier Jahre. Im Schnitt lag das Alter der Kinder bei 8,5 Jahren. 
  • Die meisten Betroffenen (40 Prozent) wuchsen bei beiden Eltern gemeinsam oder bei einem alleinerziehenden Elternteil (37 Prozent) auf. 
  • Am häufigsten wurden Anzeichen von Vernachlässigung festgestellt (58 Prozent). Danach folgten Hinweise auf psychische Misshandlungen (38). Bei 29 Prozent gab es Indizien für körperliche Misshandlungen, bei 5 Prozent für sexuelle Gewalt. Dabei wiesen 25 Prozent der betroffenen Kinder nicht nur Anzeichen für eine, sondern gleich für mehrere dieser Gefährdungsarten auf. 
  • In 74 Prozent der Fälle ging die Gefährdung hauptsächlich oder ausschließlich von einem Elternteil aus
  • Um die Gefährdungssituation zu beenden, wurde in 91 Prozent der Fälle eine Hilfe oder Schutzmaßnahme vereinbart.
  • Auch die Zahl der Verdachtsmeldungen stieg um 12 Prozent auf 268.300 Fälle - ebenfalls ein neuer Höchststand.
  • Meist kam der Hinweis von Polizei und Justiz. Danach folgten Hinweise aus der Bevölkerung, etwa von Verwandten oder Nachbarn sowie anonymen Personen. Nur in zwei Prozent der Fälle kam der Hinweis von den Minderjährigen selbst und in sieben Prozent von den Eltern.

Bildnachweis: © Karl-Josef Hildenbrand/dpa
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