Kurz vor Silvester hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) den angekündigten Gesetzentwurf zum besseren Schutz von Polizisten, Feuerwehrleuten und Rettungskräften vorgelegt. Er sieht härtere Mindeststrafen für Angriffe auf diese Personengruppen vor. Wie das Justizministerium in Berlin mitteilte, soll es dafür künftig Freiheitsstrafen von mindestens sechs statt wie bisher mindestens drei Monaten geben. In besonders schweren Fällen soll eine Mindeststrafe von einem Jahr statt wie bisher sechs Monaten drohen. Das soll etwa für Überfälle gelten, bei denen Einsatzkräfte in einen Hinterhalt gelockt werden. Wer Rettungs- und Einsatzkräfte bei ihrer Arbeit behindert, soll grundsätzlich nicht mehr mit einer Geldstrafe davonkommen können, sondern in Haft. Hubig verwies auf Übergriffe besonders in den Silvesternächten. «Wer Menschen angreift, die im Dienst für die Allgemeinheit stehen und dabei besondere Gefahren auf sich nehmen, handelt besonders verwerflich und muss entsprechend bestraft werden», sagte sie. Die neuen Strafvorschriften schließen Attacken auf Ärztinnen und Ärzte und Mitarbeiter anderer Heilberufe künftig generell mit ein, wie das Ministerium mitteilte. Auch Menschen, die sich im Ehrenamt zum Beispiel in Vereinen oder in der Kinder- und Jugendarbeit engagieren, sollen damit besser geschützt werden. Trotz oder gerade wegen ihres Einsatzes würden sie immer wieder zum Ziel von Übergriffen. «Der Gesetzentwurf reagiert auf diese besorgniserregende Entwicklung und soll die Widerstandsfähigkeit des Rechtsstaats insgesamt stärken.» Verschärfungen in diesem Bereich gab es bereits 2017. Mit bis zu fünf Jahren Haft können seither tätliche Angriffe auf Polizisten sowie auf Kräfte von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdiensten bestraft werden. Trotz der Reform stieg die Zahl der Angriffe auf Einsatzkräfte seit 2017 aber kontinuierlich. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums sieht auch in einem ganz anderen Bereich Strafverschärfungen vor. Für die Verbreitung sogenannter volksverhetzender Inhalte solle zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt bisher drei möglich sein. Das sei eine Reaktion auf den starken Anstieg an Fällen politisch motivierter Volksverhetzung, heißt es im Entwurf. Wer wegen Volksverhetzung zu mindestens sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wird, dem sollen die Gerichte auch das passive Wahlrecht entziehen können. Damit könnten Täter bis zu fünf Jahre lang ihr Recht verlieren, in öffentliche Ämter gewählt zu werden. Der Gesetzentwurf wurde nach Ministeriumsangaben an Länder und Verbände versandt. Interessierte Kreise könnten nun bis Ende Januar Stellung zu den Plänen nehmen. Nach weiterer regierungsinterner Abstimmung und Kabinettsbeschluss müssen die Gesetzesänderungen wie üblich dann auch noch durch Bundestag und Bundesrat. Bis zu einem Beschluss sind also noch einige Änderungen möglich.Hubig: «Besonders verwerflich»
Änderungen auch im Bereich Volksverhetzung geplant
Entwurf noch in frühem Stadium
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Gesetzentwurf: Verschärfung bei Angriffen auf Polizisten
In der Silvesternacht - aber nicht nur dann - kommt es immer wieder zu Angriffen auf Polizei, Feuerwehr oder Ärzte. Die Regierung plant Strafverschärfungen. Der Gesetzentwurf dafür liegt nun vor.
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