Wegen kritischer Äußerungen und einem Aufruf zu einem «Corona-Spaziergang» ist ein Polizist der Polizeidirektion Dresden aus dem Beamtendienst entfernt worden. Das habe die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Dresden entschieden, teilte das Gericht mit. Der Freistaat Sachsen als Dienstherr hatte dem Beamten vorgeworfen, im April 2020 entgegen der damals gültigen Corona-Schutz-Verordnung zu einem «Spaziergang» aufgerufen haben. Zudem soll er in verschiedenen Posts das politische System der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaates insgesamt infrage gestellt haben. Aus Sicht der Disziplinarkammer hat der Polizeibeamte, der wegen ähnlicher Beiträge in sozialen Medien bereits disziplinarrechtlich belangt worden war, das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren, hieß es in der Urteilsbegründung. Durch den Aufruf zur Umgehung von Coronavorschriften sowie durch weitere Posts in sozialen Netzwerken habe er zum Ausdruck gebracht, dass er nicht bereit sei, ihm nicht genehmes geltendes Recht durchzusetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Binnen eines Monats kann der Mann Berufung beim sächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.
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«Corona-Spaziergang»: Polizist aus Beamtendienst entfernt
Ein Polizist aus Sachsen soll zur Umgehung von Coronavorschriften aufgerufen und das politische System infrage gestellt haben. Der Mann wurde nun aus dem Beamtenverhältnis entfernt.
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