12. Dezember 2025 / Aus aller Welt

Anklage: Krankenpfleger soll Patienten vergewaltigt haben

Ein Krankenpfleger soll im Ruhrgebiet Patienten vergewaltigt haben. Meist sollen diese narkotisiert gewesen sein. Bis auf ein 14-jähriges Mädchen. Nun wurde Anklage gegen den Mann erhoben.

Bei den Ermittlungen gegen einen ehemaligen Krankenpfleger der Uni-Klinik Essen wurden mutmaßliche Opfer identifiziert. (Symbolfoto)

Die Staatsanwaltschaft hat in Essen Anklage gegen einen 32-jährigen Krankenpfleger erhoben, der narkotisierte Patienten vergewaltigt haben soll. Nur ein 14-jähriges Mädchen soll bei Bewusstsein gewesen sein, sagte ein Sprecher des Essener Landgerichts. 

Die anderen mutmaßlichen Opfer seien zur Tatzeit 28, 35 und 43 Jahre alt gewesen. Bei einer Frau habe die Identität und damit das Alter nicht ermittelt werden können. Mehrere Medien hatten zuvor berichtet. 

Die Anklage führt als Tatvorwürfe vier Vergewaltigungen, zwei Fälle von sexuellem Missbrauch und Besitz sowie Verbreitung von Kinderpornografie auf.

Die Ermittlungen wegen Kinderpornografie hatte die mutmaßliche Vergewaltigungsserie den Angaben zufolge ans Licht gebracht. Nach Wohnungsdurchsuchungen bei dem Krankenpfleger in Olfen (Kreis Coesfeld) und Dortmund waren auf Speichermedien nicht nur kinderpornografisches Material, sondern auch Bilder und Videos der Vergewaltigungen und des sexuellen Missbrauchs entdeckt worden, wie es hieß. Der Pfleger soll die Taten selbst gefilmt haben. 

Die Sexualverbrechen haben sich laut Anklage am Uni-Klinikum Essen und an einem Dortmunder Krankenhaus zugetragen. Opfer seien vier weibliche Personen und ein 43-jähriger Mann. Mitangeklagt sei eine Frau. Ihr soll der Pfleger das Bildmaterial zugeschickt haben. Sie habe aber nicht die Polizei eingeschaltet. 

Riesige Datenmengen beschlagnahmt

Bei der Durchsuchungsaktion Ende Juli waren Computer, Laptops, Tablets und Mobiltelefone mit einem großen Datenvolumen von mehreren Terabyte beschlagnahmt worden. Der Beschuldigte kam in Untersuchungshaft. Die Uniklinik Essen hatte darauf hingewiesen, dass der Mann bei seiner Einstellung ein einwandfreies erweitertes Führungszeugnis vorgelegt habe.


Bildnachweis: © Christoph Reichwein/dpa
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