Für die Kommunalwahlen (13. September) und die eventuelle Stichwahl für das Amt der Oberbürgermeisterin bzw. des Oberbürgermeisters (27. September) sucht die Stadt Bielefeld noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Voraussetzung ist lediglich die eigene Wahlberechtigung. Für die Hauptwahl erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 Euro, im Falle eines Einsatzes bei der Stichwahl 40 Euro. Was zu den Aufgaben einer Wahlhelferin oder eines Wahlhelfers gehört, kann vorab beim Wahlteam erfragt werden (Tel. 51-5275, Fax. 51-8010, E-Mail wahlhelfer@bielefeld.de). Weitere Informationen sind unter www.bielefeld.de abrufbar.
Stadt Bielefeld sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
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