17. Februar 2022 / Allgemeines

Schiedsfrauen oder Schiedsmänner für die Schiedsamtsbezirke Senne und Sennestadt gesucht

Bielefeld App NEWS

Wenn Menschen streiten, seien es Nachbarn oder sonst aneinander geratene Personen, sind oft zunächst die örtlich zuständigen Schiedspersonen gefragt. Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätige Streitschlichter, die bei bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (z. B. Ansprüche aus dem Nachbarrecht, Grenzzaun etc.), bei Strafsachen (z. B. Beleidigung, Verleumdung, Sachbeschädigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch) und bei Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz schlichten helfen, damit ein zeitaufwändiges und kostspieliges Gerichtsverfahren vermieden werden kann. Dies geschieht in mündlichen Verhandlungen mit den Beteiligten und ggf. mit Rechtsanwälten, wobei die Schiedsperson vermittelnd und schlichtend wirkt. Ein Konflikt, der mit einem Vergleichsabschluss der Parteien beim Schiedsamt endet, ist vor allem in Nachbarschaftsverhältnissen das beste Ergebnis für einen dauerhaften Frieden. Die im Vergleich durch die Konfliktparteien vereinbarten Regeln sind verbindlich wie ein Gerichtsurteil.

Für die Stadtbezirke Senne und Sennestadt werden aktuell neue Schiedspersonen gesucht. Wer Interesse an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit hat, sollte Kontaktfreude mitbringen und zwischen 25 und 74 Jahre alt sein. Die Schiedsperson wird von der jeweiligen Bezirksvertretung für fünf Jahre gewählt und erhält eine Aufwandsentschädigung von 70 Euro monatlich. Ausdrücklich erwünscht sind Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund. Juristische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit durch die Vereinigung der Schiedsleute geschult.

Interessenten haben die Möglichkeit, sich im Rahmen einer Informationsveranstaltung über das Aufgabengebiet einer Schiedsperson näher zu informieren. Diese Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, 23. Februar, um 17.30 Uhr im Sennestadthaus, Lindemannplatz 3, im Vortragssaal statt. Bewerbungsunterlagen sind bis zum 18. März per E-Mail an Sicherheit.Ordnung@bielefeld.de einzureichen. Weitere Informationen erhalten Sie beim Ordnungsamt, Tel.: 0521/51-2212.

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