11. Oktober 2017 / Allgemeines

Rauchmelder retten Leben

Beratungen am Freitag durch Mitarbeiter des Feuerwehramtes in der Zeit von 9 bis 14 Uhr

Veröffentlicht am 11. Oktober 2017 um 17:00 Uhr

Am Freitag, 13. Oktober, ist wieder bundesweiter Rauchmeldertag. Das ist Anlass für die Initiative „Rauchmelder retten Leben“ alle Haus- und Wohnungseigentümer auch in Bielefeld daran zu erinnern, die gesetzliche Rauchmelderpflicht umzusetzen. Neben einer korrekten Installation gehört dazu auch die regelmäßige Wartung der Rauchmelder. Das gilt für das Eigenheim, selbstgenutzte Eigentumswohnungen und für vermietete Immobilien. Eigentümer sind verpflichtet, die von ihnen oder durch Dritte installierten Geräte gemäß Herstellerangaben, mindestens jedoch einmal jährlich auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen und ihre Betriebsbereitschaft sicherzustellen.

Joachim Thies von der Bielefelder Feuerwehr kann dies nur unterstreichen: „Aus der Praxis wissen wir, dass gerade private Eigentümer von Wohnungen und Häusern oft nicht ausreichend über die geltende Rauchmelderpflicht informiert sind. Vielen ist nicht bewusst, dass sie für die Umsetzung verantwortlich sind, ganz gleich, ob sie ihre Immobilie vermieten oder selbst bewohnen. Dabei geht es im Ernstfall um Leben und Tod. Denn bei einem Brand kann eine Rauchgasvergiftung schon nach zwei Minuten tödlich sein. Es zählt also jede Sekunde. Rauchmelder reagieren sofort auf entstehenden Brandrauch und retten durch ihre lauten Alarmtöne regelmäßig Menschenleben. Dafür müssen sie allerdings einwandfrei funktionieren.“

Wertvolle Tipps zur richtigen Pflege sowie Beispiele für Alarm- und Batteriewarntöne von Rauchmeldern sind auf der Website der Initiative „Rauchmelder retten Leben“ abrufbar (www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelder-pruefen). Sie helfen, Verbraucher gezielt aufzuklären und verhindern Falschalarme und somit Fehlfahrten der Feuerwehr. „Manchmal werden wir alarmiert, obwohl es nicht brennt, sondern der Rauchmelder beim Nachbarn einfach nur piept, weil die Batterie leer oder der Rauchwarnmelder verdreckt ist. Dabei ist es ganz einfach, Alarmtöne von Warntönen oder gar einem Wecker oder einer Tiefkühltruhe zu unterscheiden“, meint Joachim Thies und empfiehlt Verbrauchern, die auf der Website hinterlegten Beispieltöne anzuhören. So lasse sich mit Sicherheit feststellen, ob nur die Rauchmelderbatterie ausgetauscht werden muss oder ob es sich um einen echten Alarm handelt.

Für weitere Beratungen stehen am Freitag Mitarbeiter des Feuerwehramtes in der Zeit von 9 bis 14 Uhr zur Verfügung. Sie sind unter den Telefonnummern (0521) 51-3988, (0521) 51-5825 oder (0521) 51-3990 erreichbar. Auch eine persönliche Beratung in der Hauptfeuerwache, Am Stadtholz 18, Zimmer 230 oder 236, ist möglich.

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