17. April 2021 / Allgemeines

Online-Seminar am 19. April

Umweltamt informiert über Mieterstrom

Das Umweltamt informiert am Montag, 19. April, von 14.00 bis 15.30 Uhr in einem Online-Seminar Vermieter über die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen, technische Umsetzungsmöglichkeiten und Kooperationsmöglichkeiten mit den Stadtwerken Bielefeld zum Mieterstrom. Wer dabei sein möchte, schreibt ein Mail an die Adresse klimaschutz@bielefeld.de.

Von Mieterstrom spricht man, wenn der Strom aus Solaranlagen, die auf dem Dach eines Wohngebäudes installiert sind, direkt an die Bewohner des Hauses abgegeben wird. Mieterstrom wird nach dem neuen Energieeinspeisegesetz 2021 durch den Mieterstromzuschlag gefördert. Dadurch kann ein Mieterstromtarif preiswert den Mietern angeboten werden. Vermieter können hingegen höhere Erlöse mit einer Photovoltaikanlage einfahren, wenn Sie den Strom direkt an ihre Mieter verkaufen und nicht den gesamten Strom in das Netz einspeisen. Weitere Vorteile für den Vermieter bestehen darin, dass er die Nebenkosten für seine Mieter senkt und somit die Attraktivität bzw. den Marktwert seiner Immobilie steigert. So profitiert neben den Mietern und Vermietern auch die Umwelt durch den regenerativ erzeugten Strom.

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