15. Juni 2021 / Allgemeines

Keine FFP2-Maskenpflicht mehr in Bussen und Bahnen

Bielefeld App NEWS

Laut der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist jetzt das Tragen einer medizinischen Maske („OP-Maske“) in Bussen, Stadtbahnen und an Haltestellen ausreichend. moBiel begrüßt, wenn Fahrgäste weiterhin eine FFP2-Maske tragen, da der Eigen- und Fremdschutz dabei noch höher ist. Alltagsmasken sind weiterhin nicht erlaubt.

Kinder unter 6 Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. In der Verordnung ausdrücklich geregelt ist auch weiterhin, dass das Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt, eine medizinische Gesichtsmaske anzulegen hat.

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