21. Februar 2022 / Allgemeines

Gehölz- und Heckenschutz beginnt im März

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Wie in jedem Jahr weist das Umweltamt darauf hin, dass nach dem Bundesnaturschutzgesetz Hecken und Gehölze nur noch bis Ende Februar zurückgeschnitten werden dürfen. Das Verbot dient dem Schutz unserer heimischen Vögel, die darin ihre Nistmöglichkeiten errichten.

Schon jetzt suchen einige Arten wie Amsel, Rotkehlchen, Zaunkönig oder Buchfink nach geeigneten Plätzen für ihre Brut und beginnen mit dem Nestbau.

In der Zeit vom 1. März bis zum 30. September dürfen deshalb Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder entfernt werden. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte.
 

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