12. Februar 2021 / Allgemeines

„Betreten verboten! Lebensgefahr!“

Umweltamt warnt vor gefrorenen Wasserflächen

Der Frost der letzten Tage lässt die Oberflächen von Teichen, Tümpeln oder Seen in Bielefeld gefrieren und erste Eisschichten sind bereits zu sehen. Auch in den nächsten Tagen wird es weiter frieren. Daher weist das Umweltamt der Stadt Bielefeld ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten von zufrierenden und zugefrorenen Wasserflächen lebensgefährlich und verboten ist. Durch Bodenwärme, Strömungen, Zuflüsse, Gasbildung, dünn überfrorene Fischereilöcher oder Eisrisse kann es an verschiedenen Stellen eines Gewässers zu sehr unterschiedlichen Eisstärken kommen. Deshalb werden für die rund 300 Teichflächen in Bielefeld keine Eisflächen zum Betreten freigegeben. Das Umweltamt bittet ganz besonders Eltern, ihre Kinder auf die Gefahren hinzuweisen, da es in der Vergangenheit immer wieder zu schweren Unfällen auf vermeintlich zugefrorenen Wasserflächen gekommen ist.

Bei einem Einbruch in ein Gewässer besteht auch aus Sicht der Feuerwehr absolute Lebensgefahr. Es besteht die Gefahr einer Unterkühlung mit Kreislaufkollaps, dabei gilt „je jünger und dünner umso eher“. Aufgrund der relativ großen Körperoberfläche im Vergleich zum Erwachsenen besteht im Besonderen die Gefahr bei Kindern. Die niedrigen Wassertemperaturen können zu einem reflektorischen Herzstillstand, nachfolgend zum Sekunden Herztod führen. Die Feuerwehr gibt Tipps, was man tun kann, wenn jemand ins Eis eingebrochen ist:

  • Sofort die „112“ wählen und die Feuerwehr rufen.
  • Sich dem Eingebrochenen nur liegend mit möglichst großer Auflagefläche (Bretter, Leiter etc.) nähern.
  • Aufpassen, weil an der Einbruchstelle das Eis auch für die Helfer besonders brüchig ist.
  • Der eingebrochenen Person mit Abstand ein Rettungsgerät oder andere Gegenstände wie z.B. einen dicken Ast, ein Abschleppseil oder ein Kleidungsstück reichen.
  • Bei Bedarf schon vor dem Eintreffen des Rettungsdienstes mit der Herzdruckmassage beginnen. Im Rahmen des Notrufs können Leitstellenmitarbeiterinnen und –mitarbeiter auch telefonisch Anleitungen geben.

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