23. Juni 2022 / Allgemeines

Anlagenstillstand in der MVA Hameln

Gut zwei Wochen lang Sanierung und Wartung

Ein Anlagenstillstand der Müllverbrennungsanlage im Hameln steht kurz bevor. Er ist nötig, um wichtige Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen. Abfälle von gewerblichen Kleinanlieferern können daher von Montag, 4. Juli, bis einschließlich Mittwoch, 27. Juli, nicht angenommen werden. Für Abfälle aus Privathaushalten bleibt die Annahme bis einschließlich 31. Juli geschlossen.

Während des Stillstands werden Modernisierungen, Reparaturen und Wartungsarbeiten durchgeführt, die während des laufenden Betriebs nicht möglich sind. Insgesamt investiert die MVA in dieser Zeit rund vier Millionen Euro in die Anlage, um diese auch zukünftig auf einem hohen technischen Niveau zu halten. „Der Stillstand ist ein hochkomplexes Projekt, bei dem viele kleine und große Einzelmaßnahmen ineinander greifen“, erklärt Betriebsleiter Kai Gnuschke.

Komplexer Sanierungsplan

Eine wichtige Revision steht für den Wasser-Dampf-Kreislauf an. Hierbei werden Schieber, Ventile und auch Absperrarmaturen getauscht. Der Wasser-Dampf-Kreislauf wird normalerweise ununterbrochen genutzt und es kann daran in diesem Umfang nur gearbeitet werden, wenn die Abfallverbrennung komplett gestoppt ist.

Auch der gemeinsame Schornstein und die angeschlossenen Rauchgaskanäle werden instandgesetzt und das Mauerwerk sowie Blitzschutz und Steiganlage saniert. Die Müllbunker werden vollständig entleert und die Betonverschleißschutzschicht instandgesetzt. In dem Zuge wird auch im Schlackebunker der Beton saniert. Außerdem wird die Müllbunkerbeleuchtung auf energieeinsparende LED-Beleuchtung umgebaut und Revisionsarbeiten an den Schaltanlagen durchgeführt. In Sachen Umweltschutz ist die Müllverbrennungsanlage gut aufgestellt. Zusätzlich wird nun noch eine Stillstandsabsaugung für einen der Müllbunker nachgerüstet. Zu guter Letzt wird die Straßenoberfläche im Bereich der Zufahrt und der Waage saniert.

Kommunaler Hausmüll wird gelagert

Hausmüll und Sperrmüll wird weiterhin angenommen und bis zur Wiederinbetriebnahme in der Anlage gelagert. Gewerbeabfälle können in dieser Zeit nicht angeliefert werden.

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