2. März 2020 / Allgemeines

.... die Gehölz- und Heckenschutzfrist

Frist beginnt im März

Schon im März starten Amsel, Rotkehlchen und Co. mit dem Nestbau. Damit die Vögel einen geeigneten Nistplatz finden, gilt vom 1. März bis zum 30. September die Gehölz- und Heckenschutzfrist. Bäume, Hecken, Gehölze oder Röhrichte dürfen in dieser Zeit nicht abgeschnitten werden.

In diesem Jahr ist die Natur sehr weit, so dass damit zu rechnen ist, dass die Vögel zunehmend mit dem Brüten beginnen. Das Umweltamt der Stadt weist deshalb auf die Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes zum Schutz von Nistmöglichkeiten für unsere Vögel hin. Danach dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze und Röhrichte nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Diese Schutzfrist gilt nicht für Bäume, die im Wald, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Flächen stehen.

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