20. Januar 2025 / Aktuell

Urteil gegen Amazon: Preiserhöhung bei Prime-Mitgliedschaft unzulässig

Was das für dich bedeutet erfährst du hier!

Seit dem 15. September 2022 zahlen Amazon Prime-Kund:innen in Deutschland deutlich mehr für ihre Mitgliedschaft – bis zu 30 Prozent höhere Preise wurden eingeführt. Doch das Landgericht Düsseldorf hat diese Preisanpassung nun für unzulässig erklärt. Die Verbraucherzentrale NRW plant bereits eine Sammelklage, um die zu viel gezahlten Beiträge für Millionen von Verbraucher:innen zurückzufordern.

Hintergrund der Preiserhöhung
Im Sommer 2022 erhielten Millionen Amazon Prime-Mitglieder eine Mitteilung des Online-Riesen über eine anstehende Preiserhöhung. Amazon begründete diesen Schritt mit „generellen und wesentlichen Kostenänderungen aufgrund von Inflation“. Seit dem 15. September 2022 zahlen Kund:innen bei monatlicher Zahlung 8,99 Euro statt zuvor 7,99 Euro – ein Plus von 12,5 Prozent. Wer jährlich zahlt, muss sogar 89,90 Euro statt bisher 69 Euro begleichen, was einer Erhöhung von 30,3 Prozent entspricht.

Landgericht Düsseldorf erklärt Klausel für unwirksam
Das Landgericht Düsseldorf folgte der Argumentation der Verbraucherzentrale NRW und erklärte die Preisanpassungsklausel von Amazon für unwirksam. Laut Wolfgang Schuldzinski, dem Vorstand der Verbraucherzentrale NRW, bedeutet dies, dass die Preiserhöhung ohne die ausdrückliche Zustimmung der Kund:innen nicht zulässig sei. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da Amazon Berufung einlegen könnte.

Finanzieller Schaden für Verbraucher
Die höheren Preise bedeuten für Kund:innen, die seit der Einführung der neuen Preise eine Prime-Mitgliedschaft abgeschlossen oder verlängert haben, erhebliche Mehrkosten. Bei jährlicher Zahlung haben Verbraucher:innen bis zu 62,70 Euro zu viel gezahlt, bei monatlicher Zahlung bis zu 28,00 Euro.

Verbraucherzentrale NRW plant Sammelklage
Die Verbraucherzentrale NRW reagiert mit einer Sammelklage, um die Rückerstattung der zu viel gezahlten Beiträge zu erwirken. Millionen von Verbraucher:innen könnten von einer erfolgreichen Klage profitieren. Amazon wäre verpflichtet, die Differenz zwischen den alten und neuen Preisen zurückzuerstatten – eine Summe, die sich aufgrund der hohen Anzahl an Prime-Mitgliedern auf einen dreistelligen Millionenbetrag belaufen könnte.

Betroffene Prime-Kund:innen müssen sich nicht selbst juristisch gegen Amazon wehren. Stattdessen können sie sich der geplanten Abhilfeklage anschließen. Mehr Infos zu der Sammelklage gibt es hier.

Wie können Betroffene vorgehen?
Prime-Mitglieder, die seit September 2022 die erhöhten Preise gezahlt haben, sollten sich zeitnah auf der Webseite der Verbraucherzentrale NRW für den Newsletter anmelden. Dort werden alle weiteren Schritte zur Teilnahme an der Sammelklage bekannt gegeben. Falls die Klage erfolgreich ist, erhalten betroffene Kund:innen die zu viel gezahlten Beträge automatisch zurück.

Meistgelesene Artikel

RKI: Grippewelle in Deutschland hat Ende Dezember begonnen
Aus aller Welt

Viele Menschen sind momentan erkältet. Nun hat das Robert Koch-Institut auch den Start der Grippewelle bekanntgegeben.

weiterlesen...
Bio-Qualität und Tierwohl aus Bielefeld-Eckardtsheim
Partner News

Gut Wilhelmsdorf steht für Nachhaltigkeit, Regionalität und Liebe zur Natur

weiterlesen...

Neueste Artikel

EU erlaubt UV-Behandlung für Insektenpulver in Lebensmitteln
Aus aller Welt

Die Möglichkeiten, Insekten in Lebensmitteln zu verarbeiten, nehmen zu. Eine Firma aus Frankreich bekommt in der EU jetzt eine neue Genehmigung.

weiterlesen...
Italienische Physiker: So wird das Frühstücksei perfekt
Aus aller Welt

«Berta ... das Ei ist hart.» Auf diese Kritik eines Ehemannes lässt Loriot einen ausufernden Frühstücksstreit folgen. Italienische Physiker liefern neue Argumente rund um das optimal erhitzte Ei.

weiterlesen...

Weitere Artikel derselben Kategorie

Handball WM: Deutschland vs Dänemark
Aktuell

Deine kurze Berichterstattung

weiterlesen...
Förderung von Projekten zum Thema „Demokratisches Zusammenleben in Bielefeld“
Aktuell

Noch bis Sonntag, 16. Februar, Anträge auf Förderung stellen

weiterlesen...